Begriffserklärungen zum Thema "Wasen"
Am Wasen treffen sich Hochwasser und Baurecht. Dazu gibt es eine ganze Reihe Fachbegriffe, deren Erklärung hier abgerufen werden kann.
- BauGB
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Das Baugesetzbuch regelt bundeseinheitlich alle Vorgänge rund um Bauen und Bauplanung. Es enthält u.a. die Vorschriften zum "Städtebaurecht" mit "Allgemeinen Vorschriften", "Flächennutzungsplan" und "Bebauungsplan".
- Bauleitplanung
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Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). (Quelle: Wikipedia)
- Bebauungsplan
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Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar.
- Bodenrichtwert
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Der Bodenrichtwert ist der Wert für 1 qm unbebauten Bodens. Er dient als Hilfswert für die Wertermittlung von Immobilien und wird vom Gutachterausschuss des Landkreises als Durchschnittswert aus Grundstücksverkäufen abgeleitet. Er bildet zudem den Basiswert für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025.
- Retention
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Retention (lat. retinere = zurückhalten) ist unter anderem ein Begriff aus der Wasserwirtschaft. Sie bewirkt eine Dämpfung von Hochwasserwellen und kommt in natürlichen Seen und Talsperren vor. Im kleineren Maßstab kann Retention auch bei längeren Flüssen vorkommen (Quelle: Wikipedia). Als "Retentionsraum" bezeichnet man den Stauraum zur Aufnahme von (Hoch-) Wasser.
- Vorkaufsrecht
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Im § 24 des Baugesetzbuchs ist geregelt, wo und wann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht geltend machen kann.