Historische Bausubstanz contra VHS Betrieb
Das Hölderlinhaus in der Nürtinger Altstadt wurde 2009 durch den engagierten Einsatz vieler Nürtingerinnen und Nürtinger schon einmal vor dem Abriss bewahrt. Seit 2015 gibt es nun Überlegungen für ein kommunales »Bildungszentrum am Schloßberg«. In einem auf der nördlichen Seite des Schlossberg gelegenen Gebäudeensemble aus Hölderlinhaus, der Schlossbergschule und der Musikschule soll das bereits bestehende Zentrum für die kommunalen Bildungsangebote in Nürtingen saniert werden. Dieses Vorhaben wurde 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Seitdem laufen die hierfür erforderlichen Voruntersuchungen und Planungen, bei denen das Kulturamt federführend ist. Die Planungen wurden vom Regierungspräsidium, der oberen Aufsichtsbehörde für die Stadt Nürtingen, im Jahr 2016 gestoppt, da der städtische Haushalt wegen zu hoher Verschuldungen nicht genehmigt werden konnte. Das Projekt »Bildungszentrum am Schlossberg«, eine freiwillige Leistung der Stadt Nürtingen, die Millionen kostet, wurde durch die Vorgaben einer strengen Haushaltsdisziplin und der Begrenzung weiterer Verschuldungen vorerst auf Eis gelegt.
Mehrfachbeauftragung
Im Dezember 2017 hat der Gemeinderat eine Mehrfachbeauftragung für die Planung zum »Bildungszentrum am Schloßberg« und die damit verbundene Sanierung des Hölderlinhauses beschlossen. Eine solche Mehrfachbeauftragung ist ein zulässiges und für bestimmte Situationen vorgesehenes Verfahren. Es kann eingesetzt werden, wenn sich eine von der Stadt benötigte Leistung nicht so exakt beschreiben lässt, dass im Rahmen einer Ausschreibung vergleichbare Angebote eingeholt werden könnten. Dann greift man zum Instrument der Mehrfachbeauftragung, lässt die Aufgabe von mehreren Fachleuten bearbeiten und wählt aus den Ergebnissen das Beste aus - so zumindest die Idee!
Nach einer europaweiten Ausschreibung wurden drei Architekturbüros zur Mehrfachbeauftragung zugelassen und beauftragt, anhand einer vom Gemeinderat verabschiedeten Aufgabenstellung Vorschläge für die Sanierung des Hölderlinhauses zu erarbeiten. Die Aufgabenstellung umfasste auch konkrete Angaben zum Umgang mit der historischen Bausubstanz:
- "Beim Umgang mit den verschiedenen Baualterstufen und Nutzungsphasen des Hauses sind die der Zeit Hölderlins vorrangig, das Haus soll primär als "Hölderlinhaus" wahrnehmbar sein."
- "Noch vorhandene Originalsubstanz aus der Zeit Friedrich Hölderlins [...] soll möglichst weitgehend bewahrt werden."
- "Aus Kostengründen und vor dem Hintergrund von Themen wie Erdbebensicherheit und Bestandsschutz soll auch eine alternative Lösung unter Erhalt des Bestandsdaches und des Raumprogramms untersucht werden."
Die Aufgabenstellung wurde vom Gemeinderat beschlossen und ist damit eine verbindliche Vorgabe für die Umsetzung durch die Verwaltung.
Änderungen außerhalb demokratischer Verfahren
Die Verwaltung hat die vom Gemeinderat beschlossene Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung eigenmächtig abgeändert. Entgegen dem Gemeinderatsbeschluss sollten nun die beauftragten Architekturbüros "unter vorrangiger Einhaltung des Raumprogrammes zu entscheiden haben, welches für sie die wirtschaftlichste Umsetzung ist. Beim Zwischenkolloqium wird nur die Begründung für die Entscheidung erbeten."
Durch diese nicht vom Gemeinderat legitimierte Änderung wurde die Präsentation alternativer Lösungsmöglichkeiten verhindert. Während des Verfahrens und bei der abschließenden Bewertung der eingereichten Arbeiten wurde somit gegen die vom Gemeinderat beschlossene Aufgabenstellung verstoßen. Das Ergebnis ist auch nicht mit der Stadtbildsatzung vereinbar, die ausdrücklich Teil der Aufgabenstellung ist. Ziel der Stadtbildsatzung ist der Erhalt des "überlieferten Stadtbildes und des baukulturellen Erbes" der Nürtinger Altstadt, "Erhaltung, Modernisierung und Sanierung von historisch wertvoller Bausubstanz hat Vorrang gegenüber Abriss und Neubau".
Drei Architekturbüros, drei Herangehensweisen
In ihren Arbeitsergebnissen schlagen die beauftragten Architekten ganz unterschiedliche Herangehensweisen für den Umgang mit dem Hölderlinhaus vor. Das ist auch genau der Sinn einer Mehrfachbeauftragung, bei der es in diesem Fall darum ging, die verschiedenen Möglichkeiten sichtbar zu machen:
- Der Vorschlag des Architekturbüro Michel und Wolf stuft das Hölderlinhaus als ein historisch wertvolles Gebäude ein, vor allem weil es Wohn- und Wirkungsort des weltberühmten Dichters Friedrich Hölderlin war. Aber auch die anschließenden 200 Jahre Schul- und Sozialgeschichte sind heimatgeschichtlich bedeutsam. Das Haus hat eine gute Bausubstanz, soll unbedingt erhalten bleiben und für nachfolgende Generationen erlebbar gemacht werden. In der Belletage wird die ursprüngliche Wohnsituation aus der Zeit Hölderlins herausgestellt. Die Architekten planen deshalb zur Erfüllung des geforderten Raumprogramms keine Aufstockung, die das Gebäude zerstören würde, sondern einen Anbau an der Schlossbergschule.
- Der Vorschlag des Architekturbüros Weinbrenner, Single, Arabzahde stockt das Hölderlinhaus auf, um das vorgesehene Raumprogramm zu erfüllen. Erhalten wird das Gebäude bis zur bedeutsamen Belletage, die besonders viel originale Bausubstanz aus Hölderlins Zeit enthält. In der Belletage wird die Wohnsituation aus der Zeit Hölderlins herausgestellt. Ab der ersten Etage wird das gesamte Gebäude abgetragen und um ein Stockwerk erhöht. Das Dach erhält eine andere Form.
- Der Vorschlag des Architekturbüros Aldinger entkernt das komplette Gebäude, da die Bausubstanz marode sei, nicht mehr benutzt werden sollte und auch im Inneren nichts mehr aus Hölderlins Zeit vorhanden sei. In das entkernte Innere wird ein um ein Stockwerk erhöhtes Holzhaus gesetzt. Die Belletage wird nicht erhalten, sondern "neu interpretiert", d.h. das neue Holzhaus wird dem barocken Gebäude nachempfunden.
Bei allen drei Entwürfen wird der vorgegebene Raumbedarf erfüllt und die Sanierung der anderen beiden Gebäude mit geplant. Stadtverwaltung und Gemeinderat können im Falle einer Mehrfachbeauftragung frei entscheiden, welcher der Entwürfe der Aufgabenstellung entsprechen und welches Gebäude durch welches Büro geplant werden soll. Die Ergebnisse aus der Mehrfachbeauftragung wurden Anfang 2018 durch eine Bewertungskommission begutachtet und anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt.
Entscheidung trotz fehlender Informationen
Der Gemeinderat hat sich dann im Juni 2018 wieder mit der Sanierung des Hölderlinhauses befasst. In dem vom Kulturamt und Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) eingebrachten Antrag für eine Beauftragung detaillierter Planungen wurde die Variante des Büros Aldinger empfohlen und als wirtschaftlichste Lösung dargestellt.
Die Fraktion NT14 hat, wie schon während der Arbeit in der Bewertungskommision, massiv kritisiert, dass durch eine demokratisch nicht legitimierte Einflussnahme von OB Heirich auf die Mehrfachbeauftragung ein wesentlicher Teil der beschlossenen Aufgabenstellung gar nicht eingehalten wurde. Zudem hat NT14 in der Sitzung des Gemeinderates bemängelt, dass die mit dem Antrag vorgelegte Entscheidungsvorlage unvollständig ist. Alternativen bei der möglichen Förderung wurden nicht betrachtet, die Kosten für Einrichtung des gesamten Gebäudes und die Dauerausstellung "Hölderlin" sowie der gesamte Außenbereich und die geforderte Darstellung der Folgekosten waren nicht enthalten. Trotzdem wollten Verwaltung und maßgebliche Teile des Gemeinderates in der Sitzung scheinbar nur über die geschätzten 5,4 Millionen Baukosten und einem angenommenen 50%-Zuschuss in Höhe von 2,7 Millionen sprechen. Der Hinweis von NT14 auf die nicht aufgeführten Kosten, Folgekosten und wesentlich höhere Fördermöglichkeiten bei den anderen Planungsvarianten und aus anderen städtebaulichen Sanierungsprogrammen wurden als nicht relevant abgetan oder ignoriert.
Am Ende hat eine Mehrheit des Gemeinderats die stufenweise weitere Planung für eine Haus-in-Haus-Lösung beschlossen. Während im Haushalt eine Gesamtsumme von 7 Millionen erscheint, hatte der Gemeinderat 5,4 Millionen beschlossen. In der Haushaltssitzung für das Jahr 2019 wurden die zusätzlichen Kosten ohne weitere Diskussion durchgewinkt.
Wirtschaftlichkeit ist gefragt
Angesichts der seit Jahren angespannten Haushaltslage und eines nicht gedeckten laufenden Haushalts müssen alle Ausgaben für sogenannte »Freiwillige Aufgaben« einer Kommune sehr sorgfältig betrachtet werden und in einem vertretbaren Verhältnis zur Erfüllung von »Pflicht-Aufgaben« stehen. Insofern ist die Sanierung des Hölderlinhauses nicht nur eine Frage der Bewahrung des kulturellen Erbes, sondern eine für alle Kreise der Bürgerschaft relevante Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit den knappen Steuermitteln.
Der Knackpunkt, der zu dieser verfahrenen und gemeinwohlgefährdenden Beschlusslage geführt hat, ist die voreilige und wenig zielführende Verknüpfung des Sanierungsvorhabens mit der Entwicklung der Volkshochschule. In den Debatten wurde von der Verwaltung und Teilen des Gemeinderates der Eindruck erweckt, dass diese nur funktionieren wird, wenn im Hölderlinhaus ein stark erweitertes VHS-Raumprogramm umgesetzt wird. Dabei steht die Entwicklung eines Konzeptes für eine zukunftsfähige Volkshochschule auf einem ganz anderen Blatt und ist eine der Aufgaben, die Nürtingen in den kommenden Jahren anpacken muss.
Eine zukunftsfähige Volkshochschule
Um das für eine Stadtgesellschaft bedeutende Bildungsangebot einer kommunalen Volkshochschule dauerhaft anbieten zu können, muss sich Nürtingen mit der Frage befassen, wie eine zukunftsfähige VHS aussehen soll. Dabei rücken dann ein paar spannende Fragen in den Fokus, die Einfluss auf den Raumbedarf haben:
- In wie weit ist es vertretbar, dass die VHS mit ihrem Kursangebot in Konkurrenz zu anderen kommunalen Bildungsangeboten wie der Musikschule und den Schulen steht? Welche vermeidbaren Mehrkosten verursacht die mehrfache Bereitstellung gleicher Bildungsangebotes durch verschiedene städtische Einrichtungen?
- In wie weit ist es vertretbar, dass die VHS mit ihrem Kursangebot in Konkurrenz zu Sportvereinen und privaten Anbietern steht? Die VHS bildet im Gegensatz zu den Sportvereinen und privaten Anbietern keine Kursleiter aus, bietet diesen aber eine höhere Vergütung und wirbt sie damit erfolgreich ab.
- In wie weit wird auch eine kommunale Volkshochschule auf digitale Bausteine in ihren Bildungsangeboten setzen müssen, um diese attraktiv zu halten? Wie wirkt sich das auf die Präsenz der Teilnehmer und somit auf die Anzahl und Größe der wirklich benötigten Seminarräume aus?
- Ist es sinnvoll und im Interesse der Bürgerschaft die Kursangebote der VHS an einem Standort in der Innenstadt mit angespannter Parkplatzsituation weiter zu konzentrieren?
- Ist es mit Blick auf Erreichbarkeit sinnvoll, Kurse dezentral anzubieten und im Sinne der Inklusion und Teilhabe für bestimmte Angebote auch semesterweise den Standort zu wechseln?
- Wie sieht es mit der Auslastung der VHS-Räume tatsächlich aus? Es wurde nie dargestellt, wie die aktuelle Auslastung ist und in wie weit andere Raumnutzungen sinnvoll und nachhaltig sein könnten.
- Darüber hinaus sollte die Stadt Nürtingen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie prüfen, ob die Nutzung städtischer Räumlichkeiten über ein zentrales Belegungsmanagement koordiniert werden kann - so dass geeignete Räumlichkeiten zu unterschiedlichen Zeiten für verschiedene Zwecke genutzt werden können und nicht den halben Tag leer stehen.
- Zuguterletzt sollte die Stadt prüfen, ob sich durch den Blick in andere Kommunen weitere Denkanstöße finden lassen. So wie die Kooperation mit ortsansässigen Unternehmen, die am Abend oft hervorragend ausgestattete Schulungsräume bereitstellen können - ein anderenorts sehr erfolgreiches Modell!
Bei NT14 sind wir der Auffassung, dass bei der Sanierung des Hölderlinhauses im Interesse eines zukunftsfähigen und lebenswerten Nürtingens wesentlich bessere Lösungen möglich sind. Nicht gemachte Hausaufgaben dürfen nicht der Grund sein, hier eine unwirtschaftliche und nicht nachhaltige Baumaßnahme durchzuführen. Deshalb setzen wir uns vehement dafür ein, trotz der aktuellen Beschlusslage eine Nachbesserung zu erreichen und haben unter anderem eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Dienstaufsichtsbeschwerden
Wegen der Verfahrensfehler und möglicher Verstöße gegen Bestimmungen des Denkmalschutzes hat NT14 beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Otmar Heirich als Chef der Stadtverwaltung eingereicht. Die Aufsichtsbeschwerde soll ein rechtskonformes Handeln sicherstellen, in Bezug auf das Denkmalschutzrecht, die Stadtbildsatzung, die Aufgabenstellung der Mehrfachbeauftragung und die Einhaltung der Vorgaben des kommunalen Haushaltsrechtes. Eine solche Beschwerde hat zunächst einmal nur aufschiebende Wirkung.
Mittlerweile wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde vom Regierungspräsidium zurückgewiesen. In der Begründung dieser Ablehnung führt das RP aus, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Denkmaleigenschaft des Hölderlinhauses zu beurteilen. Dies sei die Aufgabe der Denkmalschutzbehörden. Das RP führe lediglich die Dienstaufsicht über das rechtmäßige Handeln der Stadtverwaltung und habe darin keinen Verstoß gegen irgendwelche Regeln erkennen können.
Unabhängig von NT14 hat der Verein Hölderlin-Nürtingen e.V. beim Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die sich gegen die nachgeordneten Denkmalbehörden richtet. Der Hölderlinverein fordert mit dieser Aufsichtsbeschwerde die sofortige Revision der offenkundig falsch getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit des Hölderlinhauses, dessen Aufnahme in die Liste der eingetragenen Kulturdenkmale des Landes, eine Richtigstellung in den entsprechenden Behördenakten und Publikationen, sowie eine seit langem geforderte wissenschaftliche Bauforschung. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mittlerweile ebenfalls abgelehnt. Die Begründung dazu: Durch die zahlreichen Umbauten in der Vergangenheit sei soviel historische Bausubstanz verloren gegangen, dass die noch vorhandenen Restbestände nicht mehr ausreichen, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen.
Anmerkung in eigener Sache
Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass in Teilen der Bürgerschaft die falsche Information kursiert, dass durch die Dienstaufsichtsbeschwerden der NT14 und des Hölderlinvereins die Bezuschussung der Sanierung des Hölderlinhauses aus Landesmitteln gefährdet wäre, und die Beschwerdeführer der Stadt einen enormen Schaden zufügen würden.
Diese Information ist schlichtweg falsch! Eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde führt lediglich zu einer Verzögerung im Verfahren. Die Förderung des Vorhabens wird dadurch nicht gefährdet. Es ist sogar wahrscheinlich, das für eine denkmalgerechte Sanierung im Bestand für alle drei Gebäude des »Bildungszentrum am Schlossberg« wesentlich höhere Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen beantragt werden können.
Wir halten es für äußerst bedenklich, dass die Anwendung gesetzlich vorgesehener und für eine funktionierende Demokratie wesentlicher Kontrollinstrumente in dieser Weise in Misskredit gebracht wird. Dass gleichzeitig das Ansehen derer geschädigt wird, die von diesen Kontrollinstrumenten Gebrauch machen, halten wir für untragbar.
Und wie ging es danach weiter?
In der Gemeinderatssitzung am 3.12.2019 wurde offiziell bekannt gegeben, dass nach der vom Büro Aldinger modifizierten Planung und einer "optimierten" Kostenrechnung nun mit Baukosten in Höhe von 7 Mio. zu rechnen ist. Diese Kostensteigerung ist durch gestiegene Baupreise, aber vor allem durch die Tatsache begründet, dass "nun alle Kostengruppen" in die Summe aufgenommen worden seien. Das ist ärgerlich, wird aber als unausweichlich angesehen und Oberbürgermeister Dr. Fridrich machte die "Kosteneinhaltung" zur "Chefsache". Er wird sich künftig alle 2 Wochen über den Projektfortschritt berichten lassen und sofort Alarm schlagen, wenn der Kostenrahmen überschritten werden sollte.
Zwei Argumente dominierten die Debatte:
- Wenn wir das Hölderlinhaus nicht bis Ende 2021 fertigstellen, verlieren wir die Zuschüsse in Höhe von 2,7 Mio.
- Das Projekt wurde bis jetzt ca. 60 mal in den Ausschüssen und im Gemeinderat behandelt. Jetzt muss endlich auch etwas umgesetzt werden.
Am 18.01.2020 erschien in der Esslinger Zeitung ein Artikel von Thomas Krazeisen zum Hölderlinhaus mit dem Titel "Hölderlin als touristisches Zugpferd". Darin stellt er am Ende fest, dass nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums die Gewährung des Zuschusses nicht an die Fertigstellung bis Ende 2021 gebunden sei.
NT14 hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 erneut den Antrag gestellt, den Umbau des Hölderlinhauses zu stoppen, da die Ausgaben dafür nicht neben den Pflichtaufgaben "Schulsanierung" und "Kita-Ausbau" gestemmt werden können. Noch ist nichts passiert, aber wenn der Abriss begonnen ist, bleibt nur noch der Weg nach vorne mit einem nicht kalkulierbaren Kostenrisiko.
Die weitere Kostenentwicklung
Stadtrat Braun hat von Anfang an und immer wieder darauf hingewiesen, dass die dem Baubeschluss zu Grunde liegende Kostenaufstellung unvollständig und völlig unzureichend ist. Er hat bereits damals in Aussicht gestellt, dass das Hölderlinhaus am Ende ca. 10 Mio. kosten werde. Umsomehr schmerzt es, als mittlerweile diese Einschätzung von der Realität bestätigt wurde:
- 03.12.2019 Baubeschluss mit Kosten von 7 Mio. OB Fridrich macht die Kostenüberwachung zur Chefsache.
- 28.07.2020 Erhöhung der Kosten auf 8,5 Mio.
- 26.09.2020 Beginn des Abbruchs.
- 26.02.2021 Erhöhung des Landeszuschusses um weitere 600.000 auf nunmehr 3,3 Mio. Euro.
- 16.11.2021 Erhöhung der Kosten auf 9,8 Mio. 90% der Gewerke sind vergeben.
In der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 hat Stadtrat Braun das Projekt Hölderlinhaus einer kritischen Würdigung unterzogen und zahlreiche Fragen gestellt, auf deren Beantwortung NT14 bis jetzt wartet.